Allgemeine Nutzungsbedingungen

Projektbörse.de ist ein von der Projektbörse GmbH betriebener webbasierter Markt-platz für Handwerkerleistungen. Das Angebot der Projektbörse GmbH erstreckt und beschränkt sich ausdrücklich auf die Vermittlung von Projekten zwischen Handwerkern und Auftraggebern und auf die Ermöglichung von Vertragsverhandlungen zwischen diesen. Zu den Auftraggebern zählen Hersteller unterschiedlichster Branchen. Die Hersteller verfügen über eigene Konfiguratoren, über die ihre jeweiligen Endkunden nach einem Fachbetrieb suchen können, der ihnen den Einbau und die Installation der seitens des Herstellers angebotenen Produkte anbietet. Die-se Endkunden sind – sofern es sich um Verbraucher handelt – nicht berechtigt, das Angebot der Projektbörse zu nutzen. Vielmehr nutzen diese Endkunden den Konfigurator dergestalt, dass sie nach Durchführung durch den Konfigurator bestätigen, dass ihr gesuchter Auftrag auf dem webbasierten Marktplatz der Projektbörse GmbH veröffentlicht wird.

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Die Projektbörse GmbH (im Folgenden: „PJB“) bietet im Handwerk tätigen Unternehmern (im Folgenden: der „Handwerker“) die Möglichkeit, mittels Erstellung eines Nutzerkontos auf dem webbasierten Marktplatz Projektbörse.de (im Folgenden: die „Plattform“) diesen zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten nur, wenn der Handwerker Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Leistungen richten sich nicht an Verbraucher.

(3) Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen enthalten diese Nutzungsbedingungen abschließend die zwischen PJB und dem Handwerker geltenden Bedingungen für die Nutzung der Plattform und in dem Rahmen angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn PJB diese schriftlich bestätigt hat.

(4) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen teilt PJB dem Handwerker schriftlich mit. Widerspricht der Handwerker solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Handwerker im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

(5) Schriftlichkeit in Sinne dieser Nutzungsbedingungen schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Leistungen von PJB, Anzeigen der Auftraggeber, Vertragsschluss zwischen dem Handwerker und dem Auftraggeber

(1) PJB bietet über die Plattform die Vermittlung von Arbeitsaufträgen und diesen vorgehenden Vertragsverhandlungen zwischen Handwerkern und Auftraggebern an.

(2) PJB gewährt dem nach § 3 Abs. 1 registrierten Handwerker ein einfaches und – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Nutzungsbedingungen – zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Zugangs- und Nutzungsrecht zum Zwecke der Nutzung der ansonsten nicht frei zugänglichen Bereiche der Plattform.

(3) Die Auftraggeber inserieren auf der Plattform Anzeigen, die wahlweise durch die zwei nachfolgend näher beschriebenen Prozesse verarbeitet werden:

a) „Direktes Angebotscase“:

Der jeweilige Auftraggeber inseriert eine Anzeige, aus der der konkrete Auftrag, wie z. B. das benötigte Gewerk (Einbau- / Installationsleistung mit / ohne Produkten des Herstellers) oder die Reparatur des Schadensbildes (nachfolgend: das „Projekt“) sowie das vom Auftraggeber vorgeschlagene, unverbindliche Honorar im Falle einer Auftragserteilung hervorgehen. Es handelt sich insoweit seitens des Auftraggebers um einen unverbindlichen Vorschlag für eine Beauftragung. Durch die Betätigung des Buttons „Auftrag reservieren“ gibt der Handwerker gegenüber dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot für eine Terminreservierung zum Zwecke der Besichtigung des Projekts ab. Der Handwerker übermittelt insoweit zwei Terminvorschläge an den Endkunden, sodass dieser einen Termin auswählen kann. Sofern für den Endkunden keiner der zwei angebotenen Termine passend ist, erhält der Endkunde die Möglichkeit mit dem Handwerker unmittelbar telefonisch in Kontakt zu treten, um einen Termin zu vereinbaren. Der Handwerker gibt nach der Besichtigung des Projekts ein eigenes, verbindliches An-gebot ab.

b) „Indirektes Angebotscase“:

Der jeweilige Auftraggeber oder ein Dritter inseriert eine Anzeige i. S. v. § 2 Abs. 3 a) auf seiner eigenen Homepage bzw. auf einer (sich von PJB unterscheidenden) Plattform. Alternativ bietet der jeweilige Auftraggeber oder ein Dritter dem Endkunden die Option an, mithilfe eines Konfigurators einen Auftrag zu erstellen. Über eine Verlinkung wird die Anzeige bzw. werden die in der Anzeige enthaltenen Informationen über das Projekt bzw. alternativ der seitens des Endkunden erstellte Auftrag ebenfalls auf der Plattform von PJB angezeigt. Sobald der Handwerker den Auftrag über die Plattform von PJB für sich reservieren möchte, wird er über eine Verlinkung auf die Homepage des jeweiligen Auftraggebers bzw. auf die Plattform des Dritten weitergeleitet. An sämtlichen nachfolgenden Prozessschritten, insbesondere der Terminreservierung, ist PJB nicht beteiligt.

(4) Sobald der Handwerker im Fall des direkten Angebotscase ein verbindliches Angebot für eine Terminreservierung in Form von zwei Terminvorschlägen ab-gegeben hat, verpflichtet sich PJB das Projekt von der Plattform zu entfernen. Sofern zwischen dem Handwerker und dem Endkunden kein Termin zustande kommt, teilt der Auftraggeber PJB mit, ob das Projekt wieder auf der Plattform eingestellt werden soll.

(5) Die vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen – insbesondere etwaige Werkverträge – zwischen dem Handwerker und dem Auftraggeber wirken nur zwischen diesen; PJB wird insoweit weder Partei noch in sonstiger Weise verpflichtet oder berechtigt.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss zwischen PJB und dem Handwerker, Nutzerkonto

(1) Um die Leistungen von PJB und Möglichkeiten der Plattform in Anspruch zu nehmen, muss sich der Handwerker als Nutzer innerhalb der Plattform kosten-frei registrieren (im Folgenden: das „Nutzerkonto“), indem er das vorgehalte-ne Formular ausfüllt und auf „Abschließen“ klickt. Damit gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Handwerker mittels des ihm per E-Mail zugesandten Bestätigungslinks seine Registrierung bestätigt (nachfolgend: der „Vertragsschluss“). Alternativ kann sich der Handwerker über ein angebundenes SSO (Single Sign On) eines Herstellerpartner anmelden.

(2) Alle Nutzerkonten sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Handwerker verwendet werden. Der Handwerker ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere das Passwort) geheim zu halten und vor dem un-berechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs wird der Handwerker PJB hierüber unverzüglich informieren. Sobald PJB Kenntnis von der unberechtigten Nutzung erlangt, wird der Zugang des unberechtigten Dritten gesperrt. PJB behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten (insbesondere das Passwort) des Handwerkers zu ändern; hierüber wird PJB den Handwerker unverzüglich informieren.

§ 4 Nutzungsgebühren

(1) Die Nutzung der Plattform ist für den Handwerker im Zeitraum vom 01.12.2025-31.12.2026 kostenlos. Ab dem 01.01.2027 beträgt die jährliche Nutzungsgebühr EUR 100,00.

(2) Die jährliche Nutzungsgebühr wird für Handwerker, deren Vertragsschluss vor dem 01.01.2027 liegt zum 01.01.2027 erstmalig fällig; für Handwerker, deren Vertragsschluss nach dem 01.01.2027 erfolgt ist, wird die Nutzungsgebühr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig. Die nachfolgend zu zahlenden Nutzungsgebühren werden jeweils ein Jahr nach der erstmaligen Zahlung fällig. Sie können per Lastschrift oder Überweisung gezahlt werden.

§ 5 Pflichten und Haftung des Handwerkers

(1) Der Handwerker ist verpflichtet,

a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während des Bestehens des Nutzerkontos einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

b) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, so-weit diese Mitwirkung durch den Handwerker erforderlich ist;

c) alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform

gefährden oder stören;

d) nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.

(2) Der Handwerker hat PJB alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung der vorstehenden Pflichten dieses § 5 und der übrigen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen entstehen. Er hat dar-über hinaus PJB von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Handwerker gegen PJB geltend machen.

§ 6 Störungen der Plattform, Haftung von PJB

(1) Der Zugriff auf die Plattform kann gelegentlich aus technischen Gründen unterbrochen oder beschränkt sein, um Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen oder Wartungsarbeiten durchzuführen. PJB wird den Handwerker über anstehende Unterbrechungen im vorstehenden Sinne – und insbesondere den geplanten Zeitraum – rechtzeitig informieren und die Arbeiten in möglichst kurzer Zeit durchführen. Die Unterbrechungen werden grundsätzlich einen Zeitraum von 6 Stunden nicht überschreiten. Sofern die Arbeiten den geplanten Zeitraum überschreiten sollten, wird PJB den Handwerker unverzüglich unter Angabe von Gründen sowie des voraussichtlichen Zeitraums, der für die Arbeiten noch zu veranschlagen ist, schriftlich verständigen.

(2) PJB ist nicht dazu verpflichtet, die vom Handwerker oder vom Auftraggeber

innerhalb der Plattform angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin zu prüfen. Die Eingabe von unrichtigen oder unvollständigen Da-ten durch den Handwerker oder durch den Auftraggeber ist PJB nicht zuzurechnen.

(3) PJB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Kör-per und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung, beruhen. Ferner haftet PJB nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.

(4) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), so ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Hersteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(5) Kardinalpflichten im Sinne von Abs. 3 sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Handwerker regelmäßig vertrauen darf.

(6) Weitergehende Haftungsansprüche gegen PJB bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der erhobenen Ansprüche des Handwerkers. Dahingehend gilt insbesondere Folgendes:

a) Für von PJB nicht verschuldete Störungen innerhalb der Plattform haftet PJB nicht.

b) Für den Verlust von Daten haftet PJB nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Handwerkers nicht vermeidbar gewesen wäre.

c) PJB haftet zudem nicht im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Handwerker und Auftraggeber; dies gilt insbesondere für

etwaige Leistungsstörungen.

(7) Die vorgenannten Beschränkungen der Haftung gelten gleichsam für

Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von PJB.

(8) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste o. Ä. Dritter (z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks) gegeben ist, haftet PJB weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben.

§ 7 Datenschutz

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung unter [Link] verwiesen.

§ 8 Vertragsdauer, Kündigung, Beendigung des Nutzerkontos

(1) Mit erfolgreicher Einrichtung des Nutzerkontos nach § 3 Abs. 1 wird der

Nutzungsvertrag zwischen PJB und dem Handwerker begründet. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Kündigt keine der Parteien den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt das vorstehende ordentliche Kündigungsrecht entsprechend. Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Handwerker und Auftraggebern.

(2) Beide Parteien sind berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung zur Unterlassung des Verstoßes nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.

Das Recht von PJB, den Zugang des Auftraggebers zum Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung zu sperren bleibt hiervon unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Handwerker und PJB gilt, auch wenn der Handwerker seinen Geschäftssitz im Ausland hat, deutsches Recht.

(2) Ist der Handwerker Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von PJB. PJB ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Handwerkers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teil-weise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese Nutzungsbedingungen Lücken auf, sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.